AGB´s

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und indole gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von indole ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluß
Indoles Angebote sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Indole ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von indole, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Alle indole erwachsenden Barauslagen, die &über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von indole sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von indole schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird indole den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt indole eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergüung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte. Entwürfe usw. sind vielmehr unverzüglich indole zurückzustellen.

4. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht indole ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält indole nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von indole; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von indole gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist indole berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung durch indole nicht zulässig.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen die indole einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, aber auch Angebote), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von indole und können jederzeit - insbesondere bei Beendigung eines Vertrages - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit indole darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

Sämtliche urheberrechtliche Verwertungsrechte an einer Website werden von der indole schon jetzt auf den Kunden übertragen. Der Kunde erwirbt die urheberrechtliche Verwertungsrechte indes erst, wenn indole dem Kunden die Website auf einem Datenträger (CD-Rom) übergeben und der Kunde die gemäß Vertrag geschuldete Vergütung vollständig entrichtet hat. Bis zur Entrichtung laut Vertrag vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtliche Verwertungsrechte bei indole.

Änderungen von Leistungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von indole und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - ist die Zustimmung von indole erforderlich. Dafür steht indole und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen bzw. von Werbemitteln, für die indole konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages ist - (unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist) - ebenfalls die Zustimmung durch indole notwendig. Dafür stehen indole im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.


6. Kennzeichnung
indole ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustände.

7. Genehmigung
Alle Leistungen von indole (insbesondere alle Vorentwörfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen überprüfen lassen. indole veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

8. Termine
indole bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er indole eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern - entbinden indole jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

9. Zahlung
Zahlungen sind zehn Werktage nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kann indole nach Ankündigung, und angemessener Mahnfrist, Mahngebühren und Verzugszinsen in H&öhe dem jeweils geltenden Diskontsatz berechnen.
Weiterhin können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt oder deaktiviert werden. Die Deaktivierung ist von temporärem Charakter und wird nach vollständiger Begleichung der Zahlungsverbindlichkeit beseitigt werden.
Ergänzend zu dem bereits genannten, ist indole berechtigt, wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nachkommt, oder seine Zahlungen einstellt, oder andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von indole. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat anfallende Reklamationen innerhalb von drei Tagen, nach Leistung durch indole, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch indole zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.

11. Haftung
indole wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von indole vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von indole vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von indole vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.

Jegliche Haftung durch indole für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn indole ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet indole nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für anfallende Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

12. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich Deutsches Recht anzuwenden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Jena. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen indole und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von indole örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.