§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung von Content- Management-Softwareprogrammen, nachfolgend Software genannt, die von indole, nachfolgend CMS genannt, hergestellt und angeboten werden.
Die Angebote, Leistungen und Lieferungen von indole erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen. Mit Unterzeichnung des Auftrages gelten die Bedingungen als angenommen.
Die Vertragsbedingungen können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen ersetzt werden.
§ 2 Art und Umfang der Leistungen
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit.
Maßgebend dafür sind:
- der definierte Leistungsumfang der im Vertrag aufgeführten Software
- die Eignung für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung
- die nachstehenden Bedingungen
Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge. Weitergehende Bedingungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, kommen nicht zur Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB`s von indole.
§ 3 Rechte des Kunden an der Software, Lieferumfang
Der Kunde erhält von indole lediglich die ausführbaren Programmdateien der Software. Der Quellcode der Software ist nicht Bestandteil des Vertrags und Lieferumfangs.
Indole räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht der im Vertrag genannten Software ein. Dieses Nutzungsrecht bezieht sich auf eine Installation.
Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Darüber hinaus ist es dem Kunden untersagt, die Software zu vervielfältigen und zu vertreiben. Eine Vervielfältigung der Software für den Kunden, welche ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken dient, hat nur durch indole in Absprache mit dem Kunden zu erfolgen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln einzelne Komponenten der Software zu verwenden, um eine eigene separate Applikation zu entwickeln. Der Kunde garantiert, dass die Software in einer Weise aufbewahrt wird, welche die unautorisierte Vervielfältigung der Software durch Dritte bestmöglich verhindert.
Desweiteren ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen.
Der Kunde akzeptiert, dass indole der alleinige Lizenzgeber der Software und der damit verbundenen Urheberrechte und Nutzungsrechte ist. indole’s Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf sämtliche Erweiterungen und Verbesserungen der Software, die von indole an den Kunden geliefert wird, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.
§ 4 Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen
Bei Nichtbeachtung der genannten Nutzungsbedingungen ist indole berechtigt den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. indole behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.
§ 5 Supportleistungen
indole unterstützt die Mitarbeiter des Kunden bei der Anwendung der im Vertrag genannten Software. Die Unterstützung umfasst die Schulung der Endanwender nach Implementierung der Software. Der Umfang der Schulungsleistungen wird individuell mit dem Kunden gemäß seinen Bedürfnissen festgelegt. Darüber hinaus beinhaltet der Support die Beantwortung allgemeiner technischer Fragen zu der im Vertrag genannten Content-Management-Software und deren Anwendung, die Bearbeitung von Servicefällen sowie die Aufnahme von Software-Fehlern.
Sämtliche in Verbindung mit Supportleistungen anfallende Fahrt- und Reisekosten trägt der Kunde. Für Fahrten mit einem KFZ stellt indole dem Kunden eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro in Rechnung, vorausgesetzt das Fahrtziel ist weiter als 25 Kilometer vom Firmensitz entfernt.
Der Anwender hat im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die den Mitarbeitern von indole eine Feststellung von Fehlern und deren Ursachen erleichtern. Insbesondere wird er notwendige Auskünfte erteilen, um die Fehleranalyse und - beseitigung zu beschleunigen, soweit ihm dies möglich ist.
Indole unterstützt Versionen der Software bis zu zwölf Monate lang nach deren Erscheinungsdatum. Beim Erscheinungsdatum handelt es sich um das Datum, an welchem das jeweilige Release zum ersten Mal von indole angeboten wurde. indole garantiert keine Unterstützung für ältere Software-Releases.
§ 6 Gewährleistung
Treten Mängel auf, hat der Kunde diese indole unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen.
Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in der Software unter allen möglichen Anwendungsbedingungen und -möglichkeiten auszuschließen. indole gewährleistet jedoch, dass die im Vertrag genannte Software grundsätzlich funktionsfähig ist. Das bedeutet, dass ihre Arbeits- bzw. Funktionsweise den vertraglichen Vereinbarungen und dem Inhalt der Produktbeschreibung entspricht. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre.
Treten Fehler in der Software auf, werden diese innerhalb angemessener Fristen so schnell wie möglich und unentgeltlich von indole beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist und in der letzten vom Kunden übernommenen Version des Softwareprogramms auftritt.
Indole kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann indole zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung kommt es gleich, wenn indole eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.
Wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, ohne dass er durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung von indole dazu autorisiert wurde, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Es sei denn, die Fehler stehen nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen.
Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht gemäß den genannten Bedingungen von indole beseitigt, kann der Kunde nach seiner Wahl die Minderung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Im Gegenzug hat indole das gleiche Recht, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann indole eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.
indole gewährleistet nicht für die Erfüllung der individuellen Ansprüche und Erwartungen des Kunden durch den Einsatz der im Vertrag genannten Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges.
Die genannten Gewährleistungsansprüche stehen nur direkten Kunden zu und können folglich nicht durch Kunden von Solutionpartnern von indole geltend gemacht werden. Des Weiteren können die Gewährleistungsansprüche nicht an Dritte abgetreten werden.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Indole haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, wenn der Empfänger der Leistung keine regelmäßigen Datensicherungen durchgeführt hat.
Für sämtliche Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von indole keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Empfänger der Leistung Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt indole keine Haftung.
indole haftet für die Eignung der eigenen Softwareprodukte. Softwaremängel sowie Fehlfunktionen und daraus entstehende Mängelansprüche sind indole unverzüglich mitzuteilen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die Erbringung und Bereitstellung sämtlicher Leistungen von indole erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.
Nach der vollständigen Bezahlung aller indole zustehenden und noch entstehenden Forderungen überträgt indole die im Vertrag festgelegten Lizenzen zur Nutzung der Software an den Kunden.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind zehn Werktage nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kann indole nach Ankündigung und angemessener Mahnfrist, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe dem jeweils geltenden Diskontsatz berechnen. Weiterhin können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt oder deaktiviert werden. Die Deaktivierung ist von temporärem Charakter und wird nach vollständiger Begleichung der Zahlungsverbindlichkeit beseitigt werden.
Ergänzend zu dem bereits genannten ist indole berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nachkommt, oder seine Zahlungen einstellt, oder andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber indole mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von indole schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
§ 10 Vertraulichkeit, Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vor und während der Laufzeit dieses Vertrages ausgetauschten Informationen technischer, kaufmännischer und finanzieller Art, insbesondere verwertbarer Kenntnisse über Grundlagen, Softwarearchitektur, Neuentwicklungen, Verbesserungen und sonstiger Details betreffend das Vertragsprodukt und der daraus abgeleiteten weiteren Entwicklungen, auch wenn diese nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet worden sind.
Beide Parteien verpflichten sich, dieselbe Geheimhaltungsverpflichtung auch ihren sämtlichen Betriebsangehörigen sowie den Betriebsangehörigen ihrer verbundenen, Unterlizenznehmer sowie Mitarbeitern und Beratern aufzuerlegen, die aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zu solchen Informationen haben.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit Informationen nach gegenseitigem Einvernehmen zwischen den Parteien für die Weitergabe an Dritte bestimmt sind.
Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus fort.
Das Recht, Schadenersatz bei schuldhafter Verletzung der vorstehenden Bestimmungen zu verlangen, bleibt unberührt.
Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden indole und der Leistungsempfänger die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.
indole weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformerfordernis selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Vertragsbestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt.
Der Vertrag unterliegt allein dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei dem Recht der Bundesrepublik Deutschland soll es auch dann verbleiben, wenn nach deutschem Recht auf das Recht eines anderen Staates verwiesen wird.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Jena.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Jena.
